Angelplatz am Behrensdorfer Strand eingerichtet
Landrat Dr. Volkram Gebel weist Plätze zum Strandangeln im Naturschutzgebiet aus
Im Naturschutzgebiet „Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen“ in der Hohwachter Bucht
ist das Angeln vom Strand aus jetzt erlaubt. Bislang war das Fischen am Küstenufer zum Schutz von Vögeln nur stehend im Wasser gestattet, während es vom Strand aus jedoch einen Verstoß gegen die Schutzgebietsordnung darstellte. Diese Regelung stieß auf viel Unverständnis, zumal Spaziergänger, auch mit Hunden, den Strand nutzen dürfen.
„Nach eingehender Prüfung aller Umstände habe ich mich im Rahmen des Handlungsspielraumes, der mir vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume jüngst bestätigt wurde, für diesen Schritt entschieden und Angelplätze auf 700 Metern Länge des rund 2,8 Kilometer langen Küstenstreifens ausgewiesen. Einerseits kommt diese Maßnahme dem Interesse der Sportangler entgegen, andererseits bleibt zu hoffen, dass die dem Naturschutzgedanken eher abträgliche Debatte um das Strandangeln, die auch kontrovers über die Medien geführt wurde, damit beendet ist“, so Landrat Dr. Volkram Gebel.
Ein Argument für die Ausweisung von Angelplätzen auf einem begrenzten Abschnitt des Küstenstreifens besteht darin, dass das Naturschutzgebiet (NSG) als Naherholungsgebiet genutzt wird. Außer in der Brutzeit vom 1. März bis Ende Mai ist das Betreten dieses Gebietes für jedermann zulässig und damit z. B. Fußgänger oder Badegäste den Strand nutzen dürfen, während Angler ihrem Sport bislang nur im Wasser stehend nachgehen konnten, was nicht einsichtig ist „Wo unsere Bürgerinnen und Bürger sowie Urlauber zwanglos den Aufenthalt am Strand genießen, da geht von einem still am Ufer der Ostsee sitzenden Angler sicherlich keine Gefahr für Vögel oder Pflanzen aus“, betonte der Landrat.
Berücksichtigt wurde bei der Entscheidung auch, dass im Norden der Sondernutzungsstrand der Gemeinde Behrensdorf an das NSG angrenzt, der durch Badebetrieb und beispielsweise auch durch Hunde störungsintensiv auf das NSG wirkt und die daran anschließenden Angelplätze räumlich gesehen die geringste Störungsmöglichkeit sind.
Der insgesamt 2,8 Kilometer lange Strand des Naturschutzgebietes, von dem jetzt lediglich 700 Meter fürs Angeln genutzt werden dürfen, gewährt zudem auch weiterhin ein störungsfreies Rast- und Überwinterungsgebiet für Küsten-, Wiesen- und Röhrichtvögel, wie dies in den Erhaltungszielen der Schutzverordnung vorgegeben ist, wobei auch die Sportangler ausschließlich im Herbst und Winter den Strandstreifen nutzen werden und somit außerhalb der Brut- und Setzzeit.
Damit ist den Zielen des Natur- Landschaftsschutzes ausreichend Rechnung getragen.
Nach der Allgemeinverfügung für die Ausweisung von Angelplätzen ist das Angeln mit der Handangel in dem NSG ab Höhe „Gelbes Tor“ bis zum Sielbauwerk bzw. zur Schleuse am Auslauf des Kleinen Binnensees zulässig. Die Verfügung kann beim Umweltamt des Kreises eingesehen werden.
Quelle LSFV







